Finanzmanagement
Seit 1998 betreut die LVS für das Land die Förderprogramme für den öffentlichen Personennahverkehr. Die LVS fördert Infrastrukturmaßnahmen, die gemäß GVFG SH förderfähig sind.Nach der Antragstellung folgen die verkehrliche Bewertung und die fachtechnische Prüfung eine geplanten Maßnahme. Die LVS betreut das Projekt dann während der Bauphase, kümmert sich um die finanzielle Abwicklung, prüft den Verwendungsnachweis und nimmt während der Zweckbindungsdauer Erfolgskontrollen vor.
Zurzeit gibt es keine Fristen, in denen Anträge für das laufende Haushaltsjahr gestellt werden müssen; wegen der erforderlichen Prüfungen empfiehlt es sich aber, Anträge mindestens 3 Monate vor Baubeginn zu stellen.
Welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden, steht in der Förderrichtlinie entnommen werden.
Neben der Förderung von Investitionen verwaltet die LVS folgende Haushaltstitel:
- Leistungen an Verkehrsunternehmen für den SPNV
- Zuschüsse zur Aufrechterhaltung von ansonsten aufzugebenden Bahnstrecken
- Kommunalisierungsmittel
- Ausgleichszahlungen gemäß § 16 AEG
- ÖPNV-Vorhaben von landespolitischer und kreisweiter Bedeutung
- Starthilfe zur Tarif-Finanzierung
- Trassensicherungen

