Aufgaben

Die LVS soll laut ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein vom 1.1.1996 "... insbesondere die Bestellung des SPNV vorbereiten und die Leistungserbringung überprüfen, eine landesweite Konzeption für den SPNV erstellen, einen landesweiten Nahverkehrsplan vorbereiten sowie den SPNV und den übrigen ÖPNV landesweit und über die Landesgrenzen hinaus koordinieren."

Zu den Aufgaben gehören u. a.

 
 

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